Neue Festlegung der Standorte für Windenergie sichert Belange des Unesco Weltkulturerbes Oberes Mittelrheintal

Die FDP Rhein-Nahe hat sich in der Vergangenheit im Rat der VG dafür eingesetzt, dass keine Windkraftstandorte den Welterbestatus und die Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal gefährden. Der Franzosenkopf als Standort für Windkraftanlagen in direkter Sichtlinie zur Stadt Bacharach war damit für die FDP immer tabu. Die neuen Festlegungen des Landes im Landesentwicklungsplan geben nun einen klaren und verbindlichen Rahmen ohne große Abweichungen vor und sichern damit auch die touristischen Belange unserer Region. Auch sind nun für die Planungen der Windkraftstandorte die Regionalen Planungsgemeinschaften zuständig und nicht mehr die Kommunen.   

Unter diesen neuen Bedingungen erfolgt die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Rhein-Nahe, Teilfortschreibung Windenergie.

Auszug aus dem Gutachten des Planungsbüros Jestaedt & Partner vom 3.7.2023:

„In der VG Rhein-Nahe verbleibt nach der Restriktionsanalyse mit Anwendung der „harten“ und „weichen“ Ausschlusskriterien und nach der Eignungsanalyse eine Fläche von rund 611 ha, die für die Windenergienutzung zur Verfügung steht. Diese werden als Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Windenergienutzung“ dargestellt. Dies entspricht einem Anteil von ca. 5,3 Prozent in Bezug auf die Gesamtfläche der VG Rhein-Nahe (11.478 ha). Auf rund 265 ha Fläche sind jedoch Höhenbeschränkungen zum Schutz des Welterbes „Oberes Mittelrheintal“ erforderlich (siehe Kapitel 1.7.3). Gemäß § 4 des WindBG sind auf Plänen ausgewiesene Flächen, die nach dem 01. Februar 2023 wirksam werden und die Bestimmungen zur Höhe baulicher Anlagen enthalten, nicht auf die Flächenbeitragswerte anzurechnen. Damit reduziert sich der anrechenbare Flächenanteil auf 3,0 Prozent.“

Die Planungsgemeinschaften müssen ihre Planungen bis zum 31.12.2026 abgeschlossen haben. Nach der Darstellung der bisherigen Planungen der Landesplanungsbehörden decken sich diese aber im Wesentlichen mit den Vorstellungen der Verbandsgemeinde.

Im Gemarkungsbereich der Mittelrheintalgemeinden dürften nach den neuen Vorgaben wohl noch Anlagen errichtet werden können. In Waldalgesheim sind hingegen wenige Standorte der 10 Anlagen nach Ablauf der Betriebserlaubnis nicht neu genehmigungsfähig. Diese lägen außerhalb der neu geplanten Sonderbauflächen für Windkraftanlagen. Ob sich hier Ausnahmetatbestände wie Bestandsschutz oder anderes ergeben könnte, ist noch unklar.

Da die Einnahmen der jeweiligen Kommune aus der Windenergie ab 2023 bei den Finanzzuweisungen des Landes berücksichtigt werden, ist der Nachteil vieler Kommunen, die keine potentiellen Windkraftstandorte in ihrer Gemarkung haben, etwas reduziert worden.

Der Rat beschloss die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der VG Rhein-Nahe, Teilfortschreibung Windenergie mehrheitlich bei 17 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 3 Nein-Stimmen.