Gleiche Elternbeiträge für Kinder zum Mittagessen in der VG

FDP Fraktion stimmt der Anpassung und weiteren Subventionierung durch die VG (über 57.000 €) unter Auflagen zu

VG Rat 19.7.2023

Mit der neuen Essenversorgung in der KITA in Weiler sollte der Essenbeitrag je Kind auf 6,35 € steigen. Der Preis des bisherigen Caterers betrug 3,87 €. Allerdings wurde dieser Preis durch die Finanzierung von Personal in der Küche durch die VG subventioniert. Gleiches gilt auch für den Essenpreis in Petersackerhof der jetzt auf 4,10 € steigen sollte. Die tatsächlichen Bruttokosten dürften wie in Petersackerhof mit eigenem Personal deutlich über 7 € je Essen liegen (Grundschule Petersackerhof 7,40 €).

BG Seemann und Schulleitungen gingen bei der zu erwartenden Preissteigerung für das Mittagessen davon aus, dass zahlreiche Kinder nicht mehr am Mittagessen teilnehmen würden. Ob sich das tatsächlich so einstellen würde, bleibt aus Sicht der FDP allerdings unbewiesen.

Damit alle Kinder, die an einem Mittagessen in der VG teilnehmen, den gleich Preis bezahlen, hat sich auch die FDP Fraktion dem Vorschlag der VG angeschlossen, den Preis bis auf Weiteres an der Sozialversicherungsentgeltverordnung mit 3,80 € festzumachen. Hieraus leitet sich jährlich der in Rechnung zu stellen Sachwert für Essenversorgung z.B. durch Arbeitsgeber ab. Einige Schulen im Landkreis orientieren sich daran.

Die FDP Fraktion hat aber darauf hingewiesen, dass die VG freiwillig die Mehrkosten für die Essen mit über 57.000 € jährlich finanziert. Die VG hatte diese indirekte Subventionierung über Personalkosten der Essensausgabe erstmals so mitgeteilt. Auch den Eltern dürfte die Subventionierung der Essenkosten nicht klar sein. Aus Sicht der FDP sollte dies den Bürgerinnen und Bürgern aber mitgeteilt werden.

Die FDP Fraktion machte im Rat verschiedene Punkte nochmals deutlich: Prinzipiell sei der Grundsatz des Vorrangs der Finanzierung über Entgelt statt über Steuern zu beachten. Ferner müssten Entgelte vertretbar und geboten sein. Gutes und frisches Essen hat seinen Preis und muss heute finanziert werden.  

Es seien aus Sicht der FDP auch Entgelte von über 5 € sozialverträglich und vertretbar. Die Eltern ersparten sich für ihre Kinder ein gutes Essen, sie könnten oftmals beide arbeiten gehen und Leistungsberechtigte nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und SGB XII (Sozialhilfe sowie Empfänger von Sozialleistungen) seien vom Essenentgelt befreit.

Die FDP stimmte dennoch mit der Maßgabe zu, dass die Entgelte deutlich angehoben werden müssten, wenn die VG ihren gesetzlich Haushaltsausgleich nicht mehr sicherstellen kann, d.h. Kredite aufnehmen müsste. Dann müssten die Essensubventionen im Wesentlichen über gebotene höhere Entgelte für das Essen, durch Ausgabenkürzungen an anderer Stelle oder eine höhere VG-Umlage (letztlich Steuern) finanziert werden.

Abschließend wünscht sich der Rat eine regelmäßige Evaluation der Essenbeiträge.

Die Festlegung des einheitlichen Beitrags für die VG auf 3,80 € und die weitere freiwillige Subventionierung des Essens durch die VG wurde mit einer Enthaltung beschlossen.